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Bürgerservice
 
Bürgerservice - Was erledige ich wo?
 

Fragen Sie sich welche Behörde, welches Amt, welcher Sachbearbeiter für ihr Anliegen zuständig ist? Selbstverständlich ist es für den Bürger schwierig bei der großen Anzahl von öffentlichen Aufgaben, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Der unten stehende Zuständigkeitsfinder kann Ihnen dabei helfen Ihre Fragen zu klären.

Wir bitten Sie wie folgt vorzugehen:

  1. Wählen Sie mit Hilfe der Anfangsbuchstaben oder aus den in der rechten Spalte aufgeführten Leistungskomplexen ihr Anliegen aus. Sie können auch ihr Anliegen selbst in das freie Eingabefeld eingeben.
  2. Die Beschreibungen zu den einzelnen Leistungen werden vom Land formuliert.
  3. Geben Sie in das untere Eingabefeld "Ort eingeben" Ihren Wohnort oder den für Sie bestimmten Ort ein. Dieser Ort muss sich im Salzlandkreis befinden. Klicken Sie auf "Suchen". Im unteren Textfeld wird nun die zuständige Behörde inkl. Kontakt- und Servicedaten eingeblendet.


Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns einfach unter der auf unserer Website angegebenen Kontaktdaten. Wir sind gerne für Sie da.
Neben den Bürgerservice besteht auch die Möglichkeit, den einheitlichen Ansprechpartner des Landesverwaltungsamt für Ihr Anliegen zu kontaktieren. Bitte benutzen Sie hierfür folgenden Link -->

Auf diese Seite haben Sie auch die Möglichkeit unter "Online Service" die Zuständigkeiten für die gesuchten Leistungen auch von anderen Landkreisen aufzurufen. Geben Sie hier einfach den von Ihnen gewünschten Ort ein.


Was ist der "Einheitliche Ansprechpartner"?
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) koordiniert auf Wunsch sämtliche Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind. Als "Lotse" und "Verfahrensmittler" nimmt er Ihnen zeitaufwendige Behördengänge ab und sorgt dafür, dass Sie alle für Ihre Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen zügig und aus einer Hand erhalten. Er informiert, berät, nimmt Anträge entgegen und wickelt die gesamte Verfahrenskorrespondenz zwischen Ihnen und den zuständigen Stellen ab.

Wie und wo können Sie den EA erreichen?
Elektronisch erreichen Sie den EA auf diesem Portal. Klicken Sie auf "Ihr Vorhaben", um weitere Informationen zu erhalten. Beim EA stehen Ihnen unsere Verfahrensmanager für nähere Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen Ihres Vorhabens zur Verfügung.
Sie erreichen Ihren persönlichen Verfahrensmanager unter den oben stehenden Kontaktdaten.


 
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Gemeinde Bördeland - OT Biere - Magdeburger Straße 3 - 39221 Bördeland - Tel.: 03 92 97 / 260, Fax: 03 92 97 / 26113, E-Mail: buergerbuero[at]gem-boerdeland.de