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Öffentlichkeitsbeteiligung
Bekanntmachung der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4.Stufe) der Gemeinde Bördeland
 
Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5- jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die innerhalb des Hoheitsbereiches der Gemeinde Bördeland befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt. Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Gemeinde Bördeland wird vom 03.07.2023 bis einschließlich 04.08.2023 ausgelegt.
Ort der öffentlichen Auslegung:
Gemeinde Bördeland
Sitz OT Biere
SB Bauamt
Magdeburger Str. 3
39221 Bördeland
Zeiten der öffentlichen Auslegung während der Sprechzeiten:

Dienstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr
und außerhalb der Zeiten nach telefonischer Anmeldung Gemeinde Bördeland, SB Bauamt unter Tel.-Nr. +49 39297/ 26 175 oder +49 39297/ 260 Zentrale
Der Ergebnisbericht ist außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Bördeland unter EU-Lärmkartierung sowie auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022 (Bericht PDF)
einzusehen. Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist.
Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Gemeinde Bördeland zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz indentifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen. Sie haben bis zum 18.08.2023 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an Gemeinde Bördeland, Sitz OT Biere, Magdeburger Str. 3, 39221 Bördeland oder per E-Mail an laerm@gem-boerdeland.de unter Benennung des Betreffs Lärmaktionsplan Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Im Rahmen der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie wiederum die Gelegenheit sich zum ausgefertigten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Die Termine der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer gesonderten Bekanntmachung mitgeteilt.

Biere, den 30.06.2023

Schmoldt
Bürgermeister
 
Information zur EU-Lärmkartierung
Die Gemeinde Bördeland ist gemäß § 47 c BImSchG sowie der 34. BImSchV zur Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen mit 3 Mio. Kfz/Jahr verpflichtet. Die gesetzlichen Regelungen hierfür sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, im Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie, in der 34. BImSchV sowie in der Bekanntmachung der Berechnungsverfahren BUB verankert.
In der Lärmkartierung werden ausschließlich Hauptverkehrsstraßen mit der Verkehrsbelegung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr berücksichtigt. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) in Höhe von 8.200 Kfz/Tag. Datengrundlage der bundesweiten Straßenverkehrszählung (SVZ) des Bundes und der Länder ist die pandemiebedingt auf 2020 verschobene SVZ unter Verwendung der Daten SVZ 2015 mit Hochrechnung auf das Bezugsjahr 2019.
Für die Gemeinde Bördeland ergibt sich daraus die Lärmkartierungspflicht für einen 11,85 km langen Abschnitt der Autobahn A 14. Die Kartierungsergebnisse sind in den Strategischen Lärmkarten der 4. Runde gemäß Richtlinie 2002/49/EG jeweils für den Tag und für die Nacht dargestellt.
Durch die Änderung der Berechnungsvorschrift wird nun eine europaweit einheitliche Berechnungsgrundlage verwendet, die erstmalig Zuschläge für Ampelkreuzungen und Kreisverkehre, differenzierte Zu- und Abschläge für unterschiedliche Fahrbahndeckschichten in unterschiedlichen Geschwindigkeitsbereichen und Änderungen in der Schallausbreitung berücksichtigt. Wegen der somit viel komplexeren Berechnung ist eine Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Lärmkartierung aus 2017 nicht mehr gegeben.
Während in Auswertung der Lärmkartierung der 3. Stufe seinerzeit 0 Einwohner im Nachtzeitraum Lärmeinwirkungen über 55 dB(A) ausgesetzt waren, wurden nach der aktuellen Berechnungsmethode 67 Einwohner als betroffen erfasst. Betrachtet werden jetzt auch mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen und Lärmkrankheiten. Unabhängig von der Anzahl der Betroffenen ist aufgrund eines Urteils des EuGH nunmehr jede lärmkartierungspflichtige Stadt zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes auf der Grundlage der aktuellen Kartierungsergebnisse bis zum 18.07.2024 verpflichtet.
Zur Sicherstellung der Mitwirkungsmöglichkeit der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes nach § 47 d Abs. 3 BImSchG werden die Lärmkartierungsergebnisse auf der Internetseite der Gemeinde Bördeland bekanntgegeben. Alle Lärmkartierungsergebnisse können auch auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz eingesehen werden.
Über die Aufstellung eines Plakatentwurfes wird die Öffentlichkeit informiert. Nach Auslegung des Entwurfs (4 Wochen) besteht dann weitere 2 Wochen Gelegenheit zur Äußerung, aber bereits jetzt können Vorschläge zur Lärmminderung eingebracht werden.
 
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E-Mail: buergerbuero[at]gem-boerdeland.de